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Hinweis nach dem ElektroG

Hinweis nach dem ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

 

A. Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten

Wir weisen darauf hin, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Du darfst deine Altgeräte daher nur einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen!

Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:

Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und umschreibt die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

B. Pflicht zur Trennung von Batterien und Altakkumulatoren

Vor der Entsorgung deines Elektroaltgeräts hast du Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

C. Löschung persönlicher Daten

Wenn du ein Elektroaltgerät zurückgibst, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sein können, bist du im Hinblick auf das Löschen dieser personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.

D. Rückgabemöglichkeit

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf Die Abgabe der Altgeräte erfolgt kostenlos.

 

E. Hersteller-Registrierungsnummer

Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der folgenden Registrierungsnummer registriert:

WEEE-Registernummer: DE 38837215